Die Erdbestattung muss in Deutschland in einem Sarg erfolgen, in einem Reihen- oder Wahlgrab.
Den Ort des Wahlgrabes auf dem Friedhof wählen die Angehörigen aus. Ein solches Grab darf nach Ablauf der Ruhezeit (in Nordrhein-Westfalen zwischen 25 und 30 Jahren) verlängert werden.
Bei einem Tiefengrab kann die erste Bestattung so tief erfolgen, dass eine zweite Bestattung auch innerhalb der Mindestruhezeit im gleichen Grab erfolgen darf. Bei einem Reihengrab sind eine zweite Bestattung und die Verlängerung der Laufzeit nicht möglich.