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Vorsorgeregelung

 

Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Fall geistiger oder körperlicher Schwäche, die für Sie wichtigen Entscheidungen zu treffen. So machen Sie die gerichtliche Anordnung einer Betreuung überflüssig. Den Umfang der Vollmacht können Sie frei bestimmen. Es empfiehlt sich in der Regel aber eine umfassende Bevollmächtigung. Denn dann kann die Vertrauensperson auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen wie Häuser veräußern oder in ärztliche Operationen einwilligen.

Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die zu Lebzeiten geäußerten Wünsche des Verstorbenen bei seiner Bestattung beachtet und erfüllt werden. Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Es kann die Bestattungsart geregelt werden, nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richtet, welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll, auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll.

Zur Regelung der finanziellen Absicherung bieten wir Ihnen als Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos an. Unser Unternehmen ist außerdem Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. sowie im Bundesverband Deutscher Bestatter.

Wir bieten Ihnen ebenfalls eine Sterbegeldversicherung von renommierten Versicherungsgesellschaften an. Hierzu berechnen wir Ihnen gerne Ihr spezielles Angebot in Abhängigkeit von Ihrem Eintrittsalter.

 

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Dokumente im Trauerfall...

Antworten auf die wichtigsten Fragen

  Checkliste im Trauerfall

Torsten Heiss Bestattungen

 

„... den eigenen Tod den stirbt man nur,
doch mit dem Tod der anderen muss man leben.“

[M. Kaléko]

 

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