Der Eintritt eines Trauerfalls ist für Angehörige eine besondere Situation. Um Ihnen im Vorfeld schon ein paar Fragen zu beantworten, haben wir einen kleinen Wegweiser mit den am Anfang wichtigsten Schritten zusammengestellt.
Bevor mit den notwendigen Formalitäten und Planungen einer Beerdigung begonnen werden kann, muss durch einen Mediziner eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. In Krankenhäusern, Hospizen und Altenheimen wird dies vom Pflegepersonal veranlasst. Verstirbt ein Mensch in einem privaten Umfeld, so ist die Information einer Ärztin oder eines Arztes die Aufgabe der Angehörigen.
Kann die Ärztin oder der Arzt keine natürliche Todesursache bescheinigen, oder liegt offensichtlich kein natürlicher Tod vor, wird die Kriminalpolizei durch die Ärztin/den Arzt informiert. In diesem Fall kann zwar schon ein erstes Gespräch mit uns erfolgen, alle weiteren Schritte können jedoch erst nach der Freigabe der verstorbenen Person, durch die zuständige Staatsanwaltschaft begonnen werden.
Um die nun folgenden Schritte Überführung, Versorgung des verstorbenen Menschen, Formalitäten, Termin und Gestaltung der Bestattung in Ruhe zu besprechen, vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.
Bitte halten Sie folgende Dokumente der verstorbenen Person bereit:
- gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen)
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Rentenversicherungsnummern
- Betriebsrentenbescheinigungen
- Krankenversicherungskarte