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Das digitale Erbe

 

In einer digitalen und vernetzten Gesellschaft gehören zum Nachlass nicht nur Geld, Immobilien oder materielle Güter, sondern fast immer auch ein „digitales Erbe“ wie E-Mail- und Onlinebanking-Accounts, persönliche Internetseiten, Profile in sozialen Medien, Softwareprogramme und Apps auf Smartphones, Tablets oder PCs, Zugänge zu verschiedenen Internet-Diensten und vieles mehr. Für die Hinterbliebenen ist es oft schwierig einen Überblick über Zugänge, Verpflichtungen und Spuren im Netz zu bekommen und zu entscheiden, was mit den persönlichen Daten des Verstorbenen passieren soll.

Wer seinen Angehörigen umfangreiche Recherchen nach seinem Tod ersparen möchte, sollte entsprechend vorsorgen und alle notwendigen Informationen zusammentragen.

Ist das digitale Erbe nicht geregelt, sollten Sie sich erstmal einen Überblick über die laufenden Verpflichtungen verschaffen. Grundsätzlich treten die Erben in die bestehenden Verträge des Verstorbenen ein und müssen daher auch für die monatlichen Abbuchungen gerade stehen. Daher sollten die Kündigungsfristen erfragt und eingehalten werden. Auch Verträge wie z.B. laufende Auktionen, Bestellungen im Internet oder online gebuchte Urlaubsreisen gehen auf den Erben über. Dieser muss ggf. die versteigerten Dinge versenden, die Bestellungen bezahlen und die Urlaubsreise – sofern dies möglich ist – stornieren.

 

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Mit einem Schutzpaket werden bei führenden Internetunternehmen Anfragen über bestehende Nutzerkonten gestellt. Zugangsdaten und Passwörter sind nicht notwendig. Eine Übersicht mit den gefundenen Verträgen und Nutzerkonten werden bereitgestellt. Diese können dann übernommen oder auch gekündigt werden.

 

Dokumente im Trauerfall...

Antworten auf die wichtigsten Fragen

  Checkliste im Trauerfall

Torsten Heiss Bestattungen

 

„... den eigenen Tod den stirbt man nur,
doch mit dem Tod der anderen muss man leben.“

[M. Kaléko]

 

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